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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 544937 | ||
Datum | 22.02.2009 18:14 MSG-Nr: [ 544937 ] | 9890 x gelesen | ||
Ich sehe es so, das es ein Problem ist. Denn FwG sind bekanterweise Landesgesetze. Was hat z.B. NRW mit einem Gesetz aus Niedersachsen zu tun? Ich weiß, das es vor vielen Jahren keine (kaum) Freistellungen in NRW für Bedienstete von BUNDESpost, BUNDESbahn und BUNDESzoll gab.Ebenso war es für Kameraden der Landespolizei sehr poroblematisch. M.E. kann ein Landesgesetz nicht in einem anderen Bundesland Gültigkeit haben. Also der AG muß nicht freistellen, jedoch dürfte dem AN keinerlei Verlust entstehen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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