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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 689750 | ||
Datum | 23.07.2011 23:03 MSG-Nr: [ 689750 ] | 7224 x gelesen | ||
Hallo zusammen, kann mich vllt. bitte jemand aufklären, ob für einen mittelalterlichen bewohnten Wehrturm einer Stadtmauer (z.B. sowas oder sowas) bei einer Sanierung der VB tätig werden muss, bzgl. zweiten Rettungsweg, feuerbeständigem Treppenraum, feuerbeständigen Türen, Feuerwehraufstellflächen, usw... oder gelten auf Grund des Denkmalschutzes andere Regeln? Zudem hätte ich noch die Frage, ob ein Turm mit einer Höhe > 22m (ab da ja m.W. "normale" Gebäude als Hochhäuser gelten) als Hochhaus zählt und damit nicht einen baulichen zweiten Rettungsweg haben müsste? ich danke schon mal im Vorraus Freundliche Grüße Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | ||||
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