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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 689787 | ||
Datum | 24.07.2011 09:25 MSG-Nr: [ 689787 ] | 4474 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Schiller Unterliegt die Sarnierung einer Baugenehmigungspflicht müsste ein Brandschutzgutachten erstellt werden. Dürfte sie, schon wegen des Denkmalschutzes sein. Tatsächlich dürften sich die Forderungen, so lange es sich um eine private Nutzung handelt, hinsichtlich des VB in Grenzen halten. Spontan würde ich aber sagen, dass der zweite Rettungsweg aus denkmalschützerischer Sicht ein (nicht unlösbares) Problem darstellt. Sollte der Turm öffentlich genutzt werden, sieht die Sache schon ganz anders aus. In Augsburg sollte mal eine Treppe an solch einen Turm gebaut werden, damit dieser öffentlich zugänglich ist, daraus wurde gleich ein Bürgerentscheid... Aber ein solcher zweiter Rettungsweg wird wohl bei öffentlicher Nutzung obligat sein. Ist natürlich Verhandlungssache. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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