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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 689759 | ||
Datum | 24.07.2011 00:03 MSG-Nr: [ 689759 ] | 5018 x gelesen | ||
Generell müsste der VB aufgrund der Feuerbeschauverordnung auch bei Denkmalschutz schon seit Einführung der verordnung tätig sein, wenn es sich um nach Art.:2 BayBO Nutzung handelt.( Wenn sich deine Frage auf Bayern bezieht). Unterliegt die Sarnierung einer Baugenehmigungspflicht müsste ein Brandschutzgutachten erstellt werden. Geschrieben von Christoph Reber Zudem hätte ich noch die Frage, ob ein Turm mit einer Höhe > 22m (ab da ja m.W. "normale" Gebäude als Hochhäuser gelten) als Hochhaus zählt und damit nicht einen baulichen zweiten Rettungsweg haben müsste? Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein. „Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott | ||||
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