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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | VB bei mittelalterlichen (Wehr-) Türmen | 17 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 689901 | ||
Datum | 25.07.2011 09:08 MSG-Nr: [ 689901 ] | 3992 x gelesen | ||
Servus Christoph, ich weiß ja nicht viel wg. der Türme. Wie du weißt haben wir ja keine Altstadt mit Türmen wie ihr.:-). Aber ein Seniorenheim und mehrere Beherbungsbetriebe, Hier werden DL als zweiter Rettungsweg genutzt, aber z.T. erst nach erheblichen Umbauten am Gebäude. Aber eine DL für unsere Gemeinde wurde nie vorgeschrieben, da ja einige in näherer Umgebung stationiert sind. Obwohl eigentlich nur eine davon, die aus der Kreisstadt, wirklich gut nutzbar ist. Übrigens wurde uns im Kommandantenlehrgang dringend empfohlen, nicht auf DL als 2. Rettungsweg auszuweichen, sondern andere Baumaßnahmen zu verlangen. Sehr viele Kommunen haben hier schmerzlich "Lehrgeld" bezahlt wg. Folgekosten für DL. Soweit ich noch wei0, zählt die Vermietung als Ferienwohnung als Nutzung einer Wohneinheit. Warum sollte es auch anders sein. Ist doch egal ob dauernd als Wohnung genutzt oder nur zeitweilig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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