Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | BF und FF in Niedersachsen möglich? | 35 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 555603 |
Datum | 24.04.2009 16:58 MSG-Nr: [ 555603 ] | 10437 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Feuerwehrdienstvorschrift
Polizei-Dienstvorschrift
Geschrieben von Lutz Richterdie haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt.
Geschrieben von Thomas Keller
Dazu habe ich mal kurz ne Frage (leider BaWü):
Ich kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat. Er sollte den Lehrgang nochmals bei der Feuerwehr machen? Gibt es dort Unterschiede, zu dem was Feuerwehrs macht? Die physikalischen und rechtlichen Grundlagen sind doch die gleichen, die Gerätebedienung auch... ich verstehe es einfach nicht.
Dazu gilt folgendes: Die Lehrgänge müssen in Art und Umfang den Lehrgängern der Feuerwehr nach FwDV 2 bzw der PDV 810 entsprechen. Dieses sollte auch auf dem Zeugnis stehen. Meistens wird bei den Rettungsdienstschulen eine Ausbildung im Rahmen der Sanitäsaubildung durchgeführt, wo es aber keine Prüfung hinterher gibt (und daher auch kein Zeugnis, höchstens eine Teilnahmebestätigung). Dann stellt die Landesfeuerwehrschule, wo die auswärtigen Lehrgänge bestätigt werden müssen, sich quer.
Ich stelle mich bei uns z.B. auch quer, wenn einer mit einer Teilnahmebescheinigung vom Atemschutzlehrgang kommt, woraus nicht ersichtlich ist, was das für ein Lehrgang war, nach welchen Grungsätzuen er durchgeführt wurde und ob er ihn überhaupt bestanden hat. Denn das geht aus einer Teilnahmebescheinigung meistens auch nicht hervor.
Und genau so wird das bei den Sprechfunkerlehrgängen auch sein.
Gruß
Heinrich
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