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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BF und FF in Niedersachsen möglich? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 555736 | ||
Datum | 25.04.2009 14:25 MSG-Nr: [ 555736 ] | 10180 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tobias Biermann Laut der FWDV2 Nds. werden die hauptberuflichen Lehrgänge serwohl anerkennt. Nicht zwangsläufig, denn: In der DV 2 steht zur Anerkennung unter 1.12: Geschrieben von ---Feuerwehr-Dienstvorschrift 2--- Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt: In dem von dir angeführten Einführungserlass zur DV 2 steht unter 1.3., dass gewisse in den Lehrgängen nach APVO-Feu Nds. enthaltenen Teile als technischer Lehrgang anerkannt werden. Dieser Abschnitt deiner Quelle erweitert also die Aussagen der Dienstvorschrift. Das gilt aber nur für Ausbildungen nach APVO-Feu Nds! Weitere Lehrgänge werden auf Antrag durch die Feuerwehrschulen anerkannt (1.4. deiner Quelle). Alle anderen Lehrgänge werden also durch die Feuerwehrschulen geprüft. Sagt diese "Nein!", dann muss der Lehrgang nochmals besucht werden. Bezogen auf den Ausgangsfall kann ich mir vorstellen, dass es sich hier um jemanden handelt, der die "alte" Bundeswehrfeuerwehr-Ausbildung absolviert hat. Viele Grüße Micha | ||||
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