Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | BF und FF in Niedersachsen möglich? | 35 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 555556 |
Datum | 24.04.2009 12:50 MSG-Nr: [ 555556 ] | 10757 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Strafgesetzbuch
Hallo!
Also Angehörige einer Berufsfeuerwehr die gleichzeitig Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr sind, dürfen nicht in die Sollstärke der freiwilligen Feuerwehr eingerechnet werden. Weiterhin sollten sie auch nicht unbedingt Führungspositionen übernehmen.
Ansonsten sehe ich keinen Grund das BF-Angehörige nicht in der FF sein sollten.
Gruß vom Berg
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
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Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
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