Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehr-Haltegurte | 31 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 759356 |
Datum | 12.04.2013 12:17 MSG-Nr: [ 759356 ] | 11961 x gelesen |
Infos: | 12.04.13 Untersagungsverfügung: Feuerwehr-Haltegurte, Typen: FHA, FHB und FSmS
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Verkehrsunfall
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Danke da bin ich ja beruhigt, hab schon geschwitzt ;-)
Bei uns hängen die Haltegurte, der Größe nach sortiert an einer Halterung in der Fahrzeughalle.
So kann sich jeder einen Haltegurt im Bedarfsfall mitnehmen, sprich also gemeldeter Gebäude- oder Zimmerbrand o.ä.. Für einen VU oder Türöffnung wird den niemand mitnehmen.
Aber mal ganz von der Funktion abgesehen, halte ich es für einfacher, sinnvoller und ich denke fast auch Kostengünstiger an die Atemschutzgeräte Holster anzubringen, in denen sich u.a. eine Endlosschlinge und ein Karabiner befindet.
Diese Kombination bietet nahezu uneingeschränkte Möglichkeiten der Rettung- und Selbstrettung, Hilfsmittel zur Türöffnung und auch dem Transport von Lasten.
Obendrein ist diese Kombination bequemer zu tragen, stört nicht unterm PA, und ich denke, ohne nachgeschaut zu haben eine Endlosschlinge und ein Karabiner dürfte billiger sein als ein Haltegurt.
Klar, so lange an der Verwendung des Haltegurtes festgehalten wird, muss auch eine Zulassung her, aber würds einer merken, wenn man den Haltegurt vom markt nimmt?
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| 11.04.2013 18:33 |
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., Speyer | |