Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehr-Haltegurte | 31 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 759378 |
Datum | 12.04.2013 14:52 MSG-Nr: [ 759378 ] | 11244 x gelesen |
Infos: | 12.04.13 Untersagungsverfügung: Feuerwehr-Haltegurte, Typen: FHA, FHB und FSmS
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Feuerwehrmann
Verkehrsunfall
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
Schau mal auf Feuerwehrleben.de , da sind u.a. auch div. Videos zum Thema Banschlinge und Karabiner zu sehen.
Das sichern einer anderen Person ist ebenfalls problemlos machbar, denn der Karabiner funktioniert letztendlich nicht anders als der beim Haltegurt, nur der "Anschlagpunkt" am FM ist eben ein anderer.
Nein, ganz sicher fahren wir nach dem VU nicht erst zum Gerätehaus, um dann noch Haltegrute zu holen.
Also doch Asche auf mein Haupt, ich habe den Haltegurt vor gefühlten 5 Jahren zum letzten mal genutzt, wirklich bewusst genutzt, seit dem nur für den Streckendurchgang, weil er dort gefordert ist :-(. Seit der Anschaffung der "verbotenen" Holster in denen sich u.a. jene Bandschlingen befinden führe ich eigentlich nur noch den benötigten Karabiner mit.
Lege dafür dann lieber den PA so an wie es sich gehört, Belastung auf dem Beckengurt und schone damit beim Aussteigen meine Wirbelsäule, das mache ich nämlcih wesentlich öfter, als mich evtl. mal mit dem Haltegurt irgendwo abzuseilen.
Wie schon in einem anderen Beitrag beschrieben, gehört der Haltegurt "nur" zur erweiterten PSA, also ist man bei fehlendem Haltegurt nicht zwangsweise unvollständig ausgestattet.
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| 11.04.2013 18:33 |
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., Speyer | |