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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehr-Haltegurte | 31 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 759375 | ||
Datum | 12.04.2013 14:10 MSG-Nr: [ 759375 ] | 11726 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Markus M. So kann sich jeder einen Haltegurt im Bedarfsfall mitnehmen, sprich also gemeldeter Gebäude- oder Zimmerbrand o.ä.. Für einen VU oder Türöffnung wird den niemand mitnehmen. Nur mal so gefragt: Wenn dann bei den Aufräumarbeiten oder beim zurückfahren nach dem VU ein Brand kommt, wird erst die Wache angefahren? Oder werden dann die erforderlichen Größen durchgegeben und dann von einem zweiten Fahrzeug mitgebracht? Also bei uns wird zu jedem Einsatz die vollständige PSA mitgenommen. Geschrieben von Markus M. Aber mal ganz von der Funktion abgesehen, halte ich es für einfacher, sinnvoller und ich denke fast auch Kostengünstiger an die Atemschutzgeräte Holster anzubringen, in denen sich u.a. eine Endlosschlinge und ein Karabiner befindet. Ich lasse mich gerne Belehren (ich meine das ernst, nicht ironisch): Wie mache ich Selbstrettung mit einer Endlosschlinge und einem Karabiner? Wie sichere ich mich auf einer (tragbaren) Leiter mit einer Endlosschlinge und einem Karabiner? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
Geändert von Thorsten B. [12.04.13 14:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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