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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehr-Haltegurte | 31 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 759793 | ||
Datum | 16.04.2013 17:51 MSG-Nr: [ 759793 ] | 10085 x gelesen | ||
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Ich denke nicht, das eine Behörde Mist gebaut hat. Ich denke eher, das der Hersteller die abgelaufene Baumusterprüfbescheinigung nicht rechtzeitig erneuert bekam (Gültigkeit 5 Jahre), vielleicht auch im Zusammenhang mit der Materialänderung bei dem einem Gurttyp, und infolge dessen hat die nach Art. 11 der PSA-Richtlinie mit der Prüfung beauftragte notifizierte Stelle die Behörde informiert. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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