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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'Fahrt mal zu ner Ölspur..:' | 83 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 492985 | ||
Datum | 05.07.2008 09:11 MSG-Nr: [ 492985 ] | 31139 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, Geschrieben von Klaus Bethge in Hannover wurden Ölspuren grundsätzlich von der BF abgearbeitet, da man (zu Recht) davon ausging, dass das eine Gefahrenquelle sei. Was nicht zwangsläufig eine Zuständigkeit der Feuerwehr indiziert. Die Aussagen in den jeweiligen Straßengesetzen dürften in allen Ländern ähnlich sein. Geschrieben von Straßengesetz Niedersachsen § 17 Die Zuständigkeiten für die Beseitigung einer Gefahr durch eine Starßenverunreinigung liegt somit zunächst einmal beim Verursacher und dann originär beim Träger der Straßenbaulast. Wenn Letzterer dann dafür die Feuerwehr missbraucht, die dann wiederum in der Regel unter Missachtung aller umwelt- und gefahrgutrechtlichen Regelungen diese Tätigkeit durchführt, dann mag das so sein; richtig ist deshalb noch lange nicht. Gruß Markus | ||||
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