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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ausnahmen von Euro VI, war: Wasserlogistikfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 731919 | ||
Datum | 25.07.2012 21:41 MSG-Nr: [ 731919 ] | 9301 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan H.
deshalb neuer Thread... Geschrieben von Stefan H. Wurde in Österreich nicht die Möglichkeit geschaffen, nach Einführung von Euro VI mittels Ausnahmegenehmigung Feuerwehrfahrzeuge auch noch mit Schadstoffklasse Euro V zuzulassen? In Österreich haben die Landeshauptleute dazu die Möglichkeit bekommen... In Deutschland habe ich dazu schon vor einiger Zeit eine Kolumne im Fw-Magazin geschrieben. Es soll Leute und Institutionen und Bundesländer geben, die das auch für sinnvoll halten.... (schaun mer mal): Umweltschutz - Euro VI und die Folgen für die Feuerwehr... Die EU hat beschlossen, die Abgasstufe Euro VI zum 01.01.2013 (für neue LKW-Typ-Genehmigungen) bzw. 01.01.2014 (für PKW und alle LKW, die erstmalig in Verkehr kommen) einzuführen. Fahrzeuge mit einer Euro VI-Einstufung kommen sicherlich ab 2012 vermehrt in den Verkauf. Die umweltpolitischen Forderungen zur Abgasreduzierung sind unbestritten. In der Gesamtdiskussion sollte beachtet werden, wie diese Maßnahmen wirken, wann sie demzufolge sinnvoll greifen und wann es ggf. sogar kontraproduktiv ist. Eine Gesamtbilanz für unterschiedliche Nutzungszustände (z.B. Fernverkehr, Verteilerverkehr, Handwerkerbetrieb, Feuerwehr-/Rettungsdienstbetrieb = i.d.R. Kurzstrecken mit hohen Volllastanteilen bei kaltem Motor!) wird i.d.R. nicht geführt. Generell sind Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge nicht im Geltungsbereich dieser EG-Richtlinien. Allerdings sind die Länder der EU frei, entsprechende Forderungen über die nationalen Zulassungsregelungen o.ä. aufstellen. Deutschland hat dies für alle Fahrzeuge vor und es sind im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern derzeit keine Ausnahmen für die Feuerwehr geplant. Direkte Folgen für die Fahrzeuge der Gefahrenabwehr aus heutiger Sicht - allerdings ist zu erwarten, dass sich der Aufwand wie auch bei Euro V nach einiger Zeit reduziert bzw. die anfangs zu vermutenden erfahrungsbedingten Änderungen stabilisieren: Erhöhung der Fahrzeuggewichte im Bereich der LKW von ca. 200 - 300 kg (einige Quellen schreiben von 75 - 400 kg)! Platzbedarf v.a. für die Abgasführung und -kapselung in weit größeren Umfang als jetzt! Im Standardbetriebsfall der üblichen Einsatzfahrzeuge werden die nötigen Betriebstemperaturen für die wirksame Abgasreinigung nicht erreicht. Hier muss eingegriffen werden, um eine thermische Reinigung des Partikelfilters (Regeneration) zu erhalten. Für Feuerwehrfahrzeuge muss verhindert werden, dass unbeabsichtigt ein Notlaufprogramm gesteuert wird, in dem z.B. die Drehzahl reduziert wird. (Für Neufahrzeuge sollte das grundsätzlich über die Bestellcodierungen machbar sein. Für Gebrauchtfahrzeuge dürfte das schwierig bis unmöglich sein.) Verschiedene Quellen sprechen von der möglichen Erhöhung der Abgastemperatur im Abgasstrahl auf ca. 200 - 300 °C im Regenerationsfall. Diese Regeneration soll für Feuerwehrfahrzeuge grundsätzlich steuerbar sein, also darf nicht automatisch, sondern muss bewusst ausgelöst werden, um zu verhindern, dass z.B. bei der Vegetationsbrandbekämpfung eine trockene Wiese entzündet wird! Für die Regeneration muss v.a. bei geringen Laufleistungen das Fahrzeug zusätzlich bewegt oder der Motor im Stand mit einem entsprechenden Sonderprogramm belastet werden. Indirekte Folgen für die Feuerwehr: Bei gleicher Beladung werden die Fahrzeuge größer und schwerer, bei gleichem Gewicht kann weniger Beladung mitgeführt werden. Erfolgt eine Regeneration des Filters darf dies nicht im Bereich brennbarer oder temperaturempfindlicher Umgebung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass dies z.B. zu Problemen mit üblichen Abgasabsauganlagen bei diesen Temperaturen im Regenerationsfall (der grundsätzlich auch im Stand auslösbar ist) kommen kann. Österreich hat grundsätzlich den Weg eröffnet, dass die Landeshauptleute die Feuerwehr vom Zwang zu Euro VI ausnehmen und auch weiterhin Fahrzeuge in Euro V gekauft werden können, um die oben geschilderten umweltbezogenen, technischen und praktischen Nachteile zu vermeiden. Damit soll Zeit gewonnen werden, um ggf. aus den Erfahrungen mit dem Betrieb von Euro VI-Fahrzeugen teure Fehllösungen für Einsatzfahrzeuge, die mehrfach so lange halten sollen, wie Fahrzeuge der Wirtschaft, zu vermeiden. Es ist zu überlegen, ob es nicht auch übergangsweise für Deutschland sinnvoll oder sogar notwendig ist, die zwangsweise Einführung von Euro VI für Einsatzfahrzeuge noch etwas zu verzögern. Es sollte in jedem Fall klarer herausgearbeitet werden, wie die Gesamtumweltbilanz solcher Forderungen für Sondernutzer (Jahresfahrleistungen selbst bei Berufsfeuerwehren oft weit unter 10.000 km, im Bereich der FF oft unter 1000 km!) aussieht. Die Feuerwehren müssen prüfen, wie ein sicherer Einsatzbetrieb auch unter Dauerbelastung erreicht werden kann und wie ggf. die Technik in den Gerätehäusern und Werkstätten anzupassen ist. In jedem Fall ist es nötig, sich mit dem Thema Euro VI vermehrt zu beschäftigen und auch die möglichen konkreten taktischen (z.B. notwendige Regeneration im laufenden - längeren - Einsatz mit welchen Folgen für den Betrieb?) und technischen (z.B. Änderungen an Gerätehäusern, Feuerwachen, Werkstätten) Folgen nicht nur zu diskutieren, sondern auch funktionierende Lösungen zu überlegen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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