Rubrik | Einsatz |
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Thema | Ausnahmen von Euro VI, war: Wasserlogistikfahrzeug | 16 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 822393 |
Datum | 11.08.2016 09:51 MSG-Nr: [ 822393 ] | 2437 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Guten Tag
Geschrieben von Ulrich C.
Österreich hat grundsätzlich den Weg eröffnet, dass die Landeshauptleute die Feuerwehr vom Zwang zu Euro VI ausnehmen und auch weiterhin Fahrzeuge in Euro V gekauft werden können,
Gilt jetzt auch für BaWü bis zum 31.12.2020:
-> " Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit gemäß § 70 StVZO von § 47 ab 2016 zur späteren Geltung der Abgasvorschrift EURO VI für schwere Einsatzfahrzeuge über 3,5 t der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und der Polizei "
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 25.07.2012 21:19 |
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Stef7an 7H., Ismaning Wasserlogistikfahrzeug | |