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Thema | Ausnahmen von Euro VI, war: Wasserlogistikfahrzeug | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 731975 | ||
Datum | 26.07.2012 09:41 MSG-Nr: [ 731975 ] | 6122 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Der Inhalt des Satzes macht durchaus Sinn - nur frage ich mich welcher Hersteller denn nach der verbindlichen Einführung von Euro VI für den gesamten Markt noch für den Stückzahlmäßig eher gringen Feuerwehrmarkt Euro V Fahrgestelle liefern würde? Eigentlich kann es sich dabei dann doch nur um ein Euro VI Fahrgestell mit minimalen Modifikationen (z.B. andere Parametrierung der Steuergeräte) handeln, oder? Dann wäre aber zu erwarten, dass beispielsweise das beschriebene Gewichtsproblem damit dann nicht abgestellt ist, oder? Nein, für die nächsten Jahre kein Problem, für den Export gibts noch ganz andere Dinge... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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