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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 606065 | ||
Datum | 30.01.2010 00:02 MSG-Nr: [ 606065 ] | 5514 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Meisenberg Wo steht dort etwas zum Leistungsanspruch bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften? Tatsächlich ist es richtig, dass die GUV auch bei Verstößen gegen eine UVV zahlt (wie tatsächlich die meisten Versicherungen auch bei Verstößen gegen die Versicherungsbestimmungen eintreten müssen), dann jedoch einen Regressanspruch besitzt. Im Endeffekt bleibt also keine Leistung übrig. Für dich als Geschädigten schon, das ist ja das wichtige daran, ob die GUV dir bei deinen Schaden hilft und sich die Kosten von der Gemeinde dann wiederholt oder ob sie das lässt, ist dir doch erstmal egal, oder? Wenn ich richtig verstanden habe, was du fragen/ aussagen wolltest. Grüße Thobias | ||||
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