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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 606056 | ||
Datum | 29.01.2010 23:20 MSG-Nr: [ 606056 ] | 5653 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Katja Midunsky In einem Einzelfall kommt es auf so viele Einzelheiten an, dass man diese Frage kaum pauschal beantworten kann, Ack., und wer auf so eine Frage hier pauschal eine Antwort erhofft sollte vermutlich besser von solchen Entscheidungen die Finger lassen. Geschrieben von Katja Midunsky Geschrieben von Stefan Rau naja, aber für wen? Wie du schon schreibst: der Halter bzw. dessen Versicherung müssen zahlen, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. _Das_ muss aber noch kein Problem für Fahrer oder Führer sein. Den Fahrer wird man kaum in Regress nehmen können, der GF sollte aber schon genau begründen können, warum er das getan hat was er getan hat. Interessanter ist ggf. aber die Straf- bzw. Owi-rechtliche Seite. Weil es da eben keine Amtshaftung gibt. Rechtlich noch am besten dastehen dürften die Geschädigten eines Unfalls: Wer im Auto sitzt, ist über die Unfallkasse versichert (die wegen der Person des Fahrers gegenüber dem Verletzten kaum aus der Leistungspflicht herauskommen wird), Dritte werden nach den Regeln der Kfz-Haftpflicht entschädigt (und auch die kommt wegen der Person des Fahrers nach aussen hin nicht aus der Leistungspflicht). Gruß, Henning | ||||
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