Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 606064 |
Datum | 29.01.2010 23:55 MSG-Nr: [ 606064 ] | 5616 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Wo steht dort etwas zum Leistungsanspruch bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften? Tatsächlich ist es richtig, dass die GUV auch bei Verstößen gegen eine UVV zahlt (wie tatsächlich die meisten Versicherungen auch bei Verstößen gegen die Versicherungsbestimmungen eintreten müssen), dann jedoch einen Regressanspruch besitzt. Im Endeffekt bleibt also keine Leistung übrig.
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