Geschrieben von Lars BallhauseBei uns sollen alle Feuerwehren bzw. Orte die Gefahrklassen neu ordnen bzw. einstufen.Letzte Einstufung der Gefahrenklassen liegt wohl nun schon ein paar Jahre zurück und alles soll wohl wieder auf neuesten Stand!
Grundlage für die Einstufung ist die ThFwOrgVO
Die
neue ThürFwOrgVO sieht vor, dass technische Gefahren und Brandgefahren als BT zusammengefasst werden. Wie eure Gemeinde einzustufen ist, kommt also auch auf die dort vorhandenen Brandgefahren an.
Als Faustregel hinsichtlich technischer Gefahren kann man jedoch ansetzen:
T1: Gemeinde und Kreisstrassen, kein Schienenverkehr
T2: Landesstrassen, Schienennebenstrecken
T3: Bundesstrassen, Schienenhauptstrecken
T4: vierspurige Strassen, Zuständigkeit als Autobahnfeuerwehr, grössere Personenbahnhöfe
Ich persönlich würde Zwinge in BT2 einstufen.
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