Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einteilung in Brand-Risikoklassen nach ThFwOrgVO | 10 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596482 |
Datum | 14.12.2009 11:46 MSG-Nr: [ 596482 ] | 4394 x gelesen |
Verkehrsunfall
Tanklöschfahrzeug
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
ich denke die Unfallträchtigkeit dürfte keine m.M.größere Bedeutung der Beurteilung der Gefahren bzw. Gefährdung haben.
Grade die Straße im Bereich Bockelnhagen-Bartolfelde ist kurvenreich und je nach befahrener Richtung Gefälle oder Steigung.
Gefahr hier also immer größer als auf grader Straße in der Ebene,wobei man hier auch argumentieren kann in Kurven wird langsamer gefahren als auf einer langen Geraden.
Aber für jedes Argument kann man denke ich ein Gegenargument setzen ?!
Oder schafft man z.B. bei einer Feuerwehr Rettungsgerät ab, weil man mal z.B.ein Jahr keinen VKU hatte sondern nur Brandeinsätze????Oder umgekeht verkauft man doch nicht ein TLF oder Schläuche weil man zwar 15 x THL-Einsätze hatte aber keinen Brand?!
Sicher kann mnan nicht voraussehen was mal in 3-4 Jahren ist, jedoch müsste man eine Überprüfung der Gefahr-&Risikoklassen dann quasi jedes Jahr durchführen,da sich immer irgendwo etwas ändern kann.
Soweit ich weiß stammt die derzeitige Einstufung der Klassen bei uns in der VG wohl noch aus Mitte der 90-er Jahre!Die nächste Änderung nachdem jetzt geändert wird m.M.also lange nicht in Sicht!
Es gab wohl paar OrtsBm bei uns in der VG die in den letzten Jahren schon bei Fahrzeugbeschaffungen bzw.Neubeschaffungen die gestiegenen Risikoklassen berücksichtigt bzw. darauf hingewiesen hatten,aber auf Grund der finanziellen Mittel,wie sicher bei allen Städten & Gemeinden DAS Streitthema,eben z.B.weiter als BT 1 oder 2 eingestuft wurden,obwohl mind. BT 3 vorhanden!
Gruß Lars
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|