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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | mal wieder Ölspur und Zuständigkeiten (RLP) | 21 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 687907 | ||
Datum | 08.07.2011 09:15 MSG-Nr: [ 687907 ] | 4796 x gelesen | ||
Hallo, Leitkegel haben wir auch. Rechtsgrundlage für die Aufstellung von VZ bzw. Sperrungen ist der § 45 StVO. Danach richtet sich die Beschilderung nach Regelplänen. Ich denke wir sind uns einig, dass dies die FW NICHT leisten kann. Das mag in Bayern anders sein, da darf die FW den Verkehr regeln und hat auch Ausrüstung (und ich hoffe auch die Ausbildung) dafür. Was bleibt da noch ? Richtig, die Straße MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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