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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln - war: 2. Unters. | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 559594 | ||
Datum | 21.05.2009 13:04 MSG-Nr: [ 559594 ] | 12456 x gelesen | ||
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hallo, Schritt für Schritt ( = Urteil für Urteil ) wird die Rechtslage in Sachen Feuerwehrstiefel klarer. Bei der Gerichtsverhandlung im März wurde eine mögliche Rückrufaktion angesprochen. Jetzt wurden weitere Details dazu in der Begründung zum Beschuss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Mai 2009 bekannt: Außerdem gab sie der Firma auf, die seit Januar 2003 in den Verkehr gebrachten Feuerwehrstiefel zurückzurufen und zu beseitigen. Dazu muss sie die Käufer, Benutzer und Zwischenhändler schriftlich über die gravierenden Sicherheitsmängel der Stiefel und die damit verbundenen Gefahren informieren. Eine entsprechende Bekanntmachung ist in den Verkaufsräumen der Firma anzubringen. Die Bezirksregierung hat angeordnet, dass diese Verfügung sofort vollzogen werden kann. Einen Eilantrag dagegen hat die 3. Kammer abgelehnt.Quelle: Pressemitteliung des VG Aachen Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird muss die Firma Hanrath woh sehr viele Stiefel zurückrufen und das dafür auch wohl das Geld zurückerstatten. Ob das diese Firma wirtschaftlich auch durchhalten kann steht meiner Ansicht nach in den Sternen. Bei der letzten Gerichtsverhandlung im März wurde schon eine mögliche Insolvenz angesprochen. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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