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Thema | Hanrath: Ist der 'Stiefelkrieg' beendet? | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 633241 | ||
Datum | 10.07.2010 20:09 MSG-Nr: [ 633241 ] | 16350 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Geschrieben von Michael Roleff"Aber nicht für die Heiman B.V. bzw. deren Produkte, sie würden greifen, wenn das Produkt das gleiche wäre bzw. für das neue Produk eine Verfügung erlassen würde. Aber für einen Hersteller aus NL ist die BR Köln nicht zuständig, ergo keine U-Verfügung aus Köln. Das müsste jetzt (für die B.V.) aus NL kommen. Geschrieben von Jürgen M@yer Solche Untersagungsverfügungen gelten übrigens EU-weit. aber nur für Produkte der Fa. Hanrath, wenn die B.V. das Produkt "Schrott" der Fa. Hanrath als "SuperSchrott" in Umlauf bringt, gilt die U-Verfügung nicht mehr. Geschrieben von Jürgen M@yer Danach wurde dieses Spiel nochmals so ähnlich durchgeführt. Richtig, aber alle Aktionen hatten ihren Sitz im RB Köln, zuständige Behörde BR Köln. Nun handelt es sich um eine "neues" Unternehmen in NL, damit kann und darf die BR Köln IMO nicht mehr eingreifen, weil nicht zuständig. Eingreifen müsste bei Notwendigkeit nun die Aufsichtsbehörde aus NL. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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