Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hanrath: Ist der 'Stiefelkrieg' beendet? | 30 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 633241 |
Datum | 10.07.2010 20:09 MSG-Nr: [ 633241 ] | 16296 x gelesen |
Infos: | 13.07.10 Google-Suche: "Heimann Stiefel" 27.05.10 Hanrath: Ist der "Stiefelkrieg" beendet?
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
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2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
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2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
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2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Jürgen M@yerGeschrieben von Michael Roleff"Aber nicht für die Heiman B.V. bzw. deren Produkte,
weil da die Aufsichtsbehörde nicht die BR Köln ist.
Firmensitz nicht im RP Köln => BR Köln nicht zuständig."
Stimmt nicht ganz. Auch wenn die Heimann B.V. ihren Firmensitz in Zuständigkeitsbereich der BR Köln hätte greifen die Untersagungsverfügungen nicht gegenüber der neuen Firma.
sie würden greifen, wenn das Produkt das gleiche wäre bzw. für das neue Produk eine Verfügung erlassen würde.
Aber für einen Hersteller aus NL ist die BR Köln nicht zuständig,
ergo keine U-Verfügung aus Köln. Das müsste jetzt (für die B.V.) aus NL kommen.
Geschrieben von Jürgen M@yerSolche Untersagungsverfügungen gelten übrigens EU-weit.
aber nur für Produkte der Fa. Hanrath, wenn die B.V. das Produkt "Schrott" der Fa. Hanrath als "SuperSchrott" in Umlauf bringt, gilt die U-Verfügung nicht mehr.
Geschrieben von Jürgen M@yerDanach wurde dieses Spiel nochmals so ähnlich durchgeführt.
Richtig, aber alle Aktionen hatten ihren Sitz im RB Köln,
zuständige Behörde BR Köln.
Nun handelt es sich um eine "neues" Unternehmen in NL,
damit kann und darf die BR Köln IMO nicht mehr eingreifen,
weil nicht zuständig.
Eingreifen müsste bei Notwendigkeit nun die Aufsichtsbehörde aus NL.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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