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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerschutzabgabe | 27 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 336742 | ||
Datum | 25.04.2006 21:38 MSG-Nr: [ 336742 ] | 11755 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Siegfried Faust , die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde. Auch BaWü und Sachsen (?). Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Und Mitglieder diverser HiOrg, Polizeibeamte, Soldaten, Wehrübende über x Tage WÜ, Schwerbeschädigte, usw. usw. usw. Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch). s.o. Was haltet Ihr davon? Nix, und unsere Gemeinde hielt auch nichts davon und schaffte schon in den 60-ziger Jahren des vergangenen JH die FW-Abgabe ab. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen (viele Ausnahmeregelungen etc.), kein Gemeindeeinwohner ging zur FF nur um die Feuerwehrabgabe zu sparen. Ist es rechtlich möglich? Nicht mehr. Und sie würde eine Klagewelle auf die Gemeinden zukommen lassen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | ||||
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