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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 336706
Datum25.04.2006 18:44      MSG-Nr: [ 336706 ]11976 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Siegfried FaustWas haltet Ihr davon?

Gäbe es einen Modus, solch eine Abgabe zu erheben?

Ist es rechtlich möglich?




Es gibt dazu ein Urteil des BVG, wonach die Feuerwehrabgabe in der damals üblichen Form unzulässig ist. NICHT (nur), weil sie nur auf männliche Gemeindeinwohner erhoben wurde, sondern insbesondere, weil sie eine sog. parafiskalische Abgabe darstellte, die in dieser Form unzulässig ist.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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