News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerschutzabgabe | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336706 | ||
Datum | 25.04.2006 18:44 MSG-Nr: [ 336706 ] | 11976 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Siegfried Faust Was haltet Ihr davon? Es gibt dazu ein Urteil des BVG, wonach die Feuerwehrabgabe in der damals üblichen Form unzulässig ist. NICHT (nur), weil sie nur auf männliche Gemeindeinwohner erhoben wurde, sondern insbesondere, weil sie eine sog. parafiskalische Abgabe darstellte, die in dieser Form unzulässig ist. MkG, | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.565