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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868376 | ||
Datum | 05.04.2021 18:37 MSG-Nr: [ 868376 ] | 1020 x gelesen | ||
Hallo. Mache ich gerne. Ein Supermarkt lagert Spraydosen. Ein Baumarkt lagert Spraydosen. Eine Feuerwehr lagert Spraydosen. Die von den gelagerten Spraydosen ausgehenden Gefahren sind gleich. Also gilt für alle drei gleichermaßen: Geschrieben von Udo B.
Verständlich? Dass - außer für die Lagerung von Spraydosen - jeweils für andere spezifische Tätigkeiten auch eigene Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sind ist klar. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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