Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868359 |
Datum | 05.04.2021 11:56 MSG-Nr: [ 868359 ] | 1127 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Landsmann :-D
Geschrieben von Stefan B.Hier wird gerade ziemlich viel durcheinander geworfen:
Stimmt, zum Beispiel DIN und DIN ;-)
DINs, die baurechtlich maßgebend sind, beziehen sich in der Regel auch auf bauliche Sachen und nicht auf betriebliche (oder auch anlagentechnische Sachen, die nicht unmittelbar baurechtlich relevant sind).
DINs, die im Brandschutznachweis oder im Baugenehmigungsbescheid was zu suchen haben, die findet man in den jeweiligen Technischen Baubestimmungen (VV TBs, BayTB) der jeweiligen Bundesländer. Und da sind so DINs wie 14095, 14092, 14090 und anderes (i.d.R. betriebliches Zeugs) nicht drin. Selbst die DIN 14675 für BMAs wird dort eher nur beispielhaft genannt.
In Brandschutznachweis (nach Landesbaurecht!) haben nicht bauaufsichtlich eingeführte Normen, ASRs, TRGSn und sonstiges Beiwerk nichts zu suchen!
Wenn man den Brandschutzfachplaner herzlich (gegen Aufwandsentschädigung) bittet, dann schreibt er auch gerne ein zweites, "ganzheitliches Brandschutzkonzept", in dem auch Beiwerk genannt wird und in dem er auch Empfehlungen machen kann.
Wenn man also eine DIN 14675 oder DIN 14092 oder andere als Planungs-, Ausführungs- und Abnahmegrundlage vereinbaren möchte, dann kann das der Bauherr mit seinem (jeweils zuständigen) Fachplaner gerne machen. Aber bitte abseits vom Brandschutznachweis.
Und so manche Bauaufsicht sollte vielleicht (ggf. in einem Klageverfahren?) erklären können, warum sie baurechtlich nicht eingeführte Normen immer noch in Baugenehmigungsbescheide reinschreibt, selbst wenn es sich um (abschließend) geregelte Sonderbauten handelt.
Die größte Frechhheit ist immer, wenn haustechnische Fachplaner verlangen, dass der Brandschutznachweisersteller in seinem Brandschutznachweis schreibt, dass sie von baurechtlich nicht eingeführten Normen abweichen dürfen. Quatsch! Das sollen sie verdammt noch mal im Rahmen ihrer gefälligst richtig und vollständig zu leistenden Fachplanung selbst beurteilen!
Absolut richtig zu den Normen, sogar wenn sie baurechtlich eingeführt sind, ist folgendes:
Geschrieben von Stefan B.Und selbst dann muss der Inhalt nicht wörtlich umgesetzt werden, sondern es kann jederzeit ein Ersatz der darin genannten Maßnahme durch eine als gleichwertig einzustufende Maßnahme erfolgen. Was gleichwertig ist, darüber wird oft gestritten.
Da erkennt man dann ganz klar den Unterschied zwischen einem "Fachplaner" und einem "Normabschreiber" :-D
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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