Geschrieben von Andreas R.Respekt, ein Minister, der den Unterschied zwischen StVO und StVZO nicht kennt....
Wieso? In § 70 StVZO steht:
"(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."
Wenn jetzt eine Kreisverwaltung die 26t statt 25t als "dringend geboten" einschätzt und eine andere eben nicht dann kann ich das sogar nachvollziehen.
Gruß Ralf
Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert
Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)
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