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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rettungsmesser | 18 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 856140 | ||
Datum | 09.02.2020 10:45 MSG-Nr: [ 856140 ] | 1523 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian A. Sport dürfte auf jeden Fall unter berechtigtes Interesse fallen! Was zu bedenken wäre ist der Transport. Vorsicht Vorsicht Vorsicht. In dem Feststellungsbescheid geht es um Springmesser und Fallmesser. Da steht kein Wort drüber über Einhandmesser. Der Feststellungsbescheid ist auch so alt, da gab es noch gar kein Verbot zum Führen von Einhandmessern. Den Feststellungsbescheid kannst du so gesehen eigentlich in die Tonne werfen. | ||||
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