Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 849342 |
Datum | 26.05.2019 10:17 MSG-Nr: [ 849342 ] | 2318 x gelesen |
Keine Ahnung.
Das wurde uns damals auf der Feuerwehrschule nur erzählt.
Da soll es einen Fall gegeben haben, da wurde auch eine feuerwehrfremde Tätigkeit ausgeführt.
Darauf gekommen sind sie, weil es einen Unfall im Betrieb gab und jemand verletzt wurde.
Anschließend gabs eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, eben mit dieser Begründung, die ich geschrieben habe.
Edit: Es langt eben, wenn nur eine einzige Tätigkeit ausgeübt wird, die nicht unter die Steuerbefreiung fällt.
Wenn man nebenbei etwas während der Ausbildung macht ist es vielleicht noch schwammig.
Wenn der Bürgermeister aber schon schreibt es war kein Feuerwehreinsatz, sondern es wurde einfach nur ein Feuerwehrauto für eine kommunale Aufgabe benutzt, wird es in meinen Augen schon verdammt eng mit der Steuerhinterziehung.
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Geändert von Alexander H. [26.05.19 10:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 25.05.2019 13:32 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | |