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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersthelfer für den Jugendfeuerwehrdienst | 5 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 845719 | ||
Datum | 15.01.2019 16:24 MSG-Nr: [ 845719 ] | 1201 x gelesen | ||
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Also ich sehe das alles ein wenig entspannter: Der Satz enthaelt doch - sicher vom "Erfinder" ganz gezielt gewollt - die Formulierung: ..."in der Regel..." - und genau diese Floskel kommt doch immer dann zur Anwendung wenn bereits zum Zeitpunkt der Niederschrift oder Aussprache feststeht dasz der gesamte Satzinhalt (bezw. Text auf den sie sich bezieht) genauso gut auch vollkommen ignoriert werden kann. Mal ganz gezielt gefragt: was soll denn passieren wenn eben 3, vier, fuenf oder mehr Jahre keine Fortbildung erfolgt ? Antwort: GARNICHTS, denn dann ist es eben nicht "in der Regel" und ist auch gut. Genau das besagt doch diese Floskel ! Das kennen wir doch alle auch von aehnlicher Formulierung wenn irgendwo steht "...es soll xy erfolgen (oder so aehnlich). Auch da wissen wir dasz dasz derartige Formulierungen genausogut auch haetten weggelassen werden koennen. Gerade Arbeitgeber machen da sehr gerne Gebrauch von wenn es bspw. im Haustarif heisst "...der AN soll mind. xy tage vor einem Dienstzeitwechsel informiert werden..." - Ich habe mich an den Stellen immer dafuer eingesetzt dasz das Wortchen soll durch "musz" ersetzt wird, wenn es sich um eine entsprechend vorteilhafte Vereinbarung handelt. Somit, denke ich, mueszt Ihr Euch um dieses "Problem" keine Gedanken machen. Gruz Juergen | ||||
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