Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Maßnahmenpaket 2019/2020 - Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg | 14 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 842419 |
Datum | 28.08.2018 12:35 MSG-Nr: [ 842419 ] | 1655 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
Guten Tag
Geschrieben von der Landesregierung in Brandenburg:
Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist
Was kann man darunter verstehen, oberhalb der bisherigen üblichen FF-Ausbildung gem. FwDV 2 ( GF, ZF, VF ) unterhalb der BF-Ausbildung ( mD, gD, hD. - hier ggf. entsprechende Qualifikationsebene ) ?
Oder will man zur Thematik was in die neue FwDV-2 aufnehmen ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [28.08.18 12:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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