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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 841892 | ||
Datum | 08.08.2018 07:51 MSG-Nr: [ 841892 ] | 3770 x gelesen | ||
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Hallo Alexander Geschrieben von Alexander H. Und ob dein Blick ins Gesetz so einfach ist wie du darstellst wage ich auch zu bezweifeln. Ja ist er. Grundsätzlich ist die Gemeinde für den Ersatz der Kosten, die einem Arbeitgeber bei Alarmierung durch entfallene Arbeitszeit entstehen, weil er Lohnfortzahlung leisten muss, zuständig. Und da steht vorerst mal nichts im Gesetz, dass das nur bei Pflichteinsätzen der Fall ist. Der Feuerwehrangehörige, der zum Alarm kommt, hat Anspruch auf seinen entgangenen Lohn. Sonst wäre das ganze ja bei einem Fehlalarm auch so, dass einer die lange Nase gezeigt bekommt. Wo sich die Gemeinde im Nachgang das Geld herholt, steht auf einem anderen Blatt. Da können durchaus juristische Aspekte auch in das Blickfeld rutschen, auch hinsichtlich Pflichteinsatz oder nicht. Das braucht dich allerdings beim Alarm zuerst mal nicht interessieren, da dein Rechtsanspruch bei jeglicher Alarmierung gilt. Und Alarmierung heißt bei mir in diesem Fall offizielle Alarmierung über ILS oder sonstiges zuständiges Organ. mkg WErner | ||||
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