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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 841877 | ||
Datum | 07.08.2018 19:47 MSG-Nr: [ 841877 ] | 4148 x gelesen | ||
Infos: | ||||
. Ein Blick in die Zeitschrift "Florian kommen" vom Dezember 2017 Seite 15 sollte zur Klärung beitragen. Alarmierungen von Feuerwehren sind in Ausnahmefällen zulässig, dürfen aber nicht regulär beplant werden. Ist immer eine Einzelfallentscheidung der ILS. Im Einsatzfall wird man wie ein HVO tätig. Die Kommandanten haben die Aus und Fortbildung in Erster Hilfe sicher zu stellen. Verfügt eine Feuerwehr über einen AED haben die Kommandanten sicherzustellen, dass darauf eingewiesenes Personal vorhanden ist. Ist auch ein Verweis auf ein Schreiben des STMI von 2011 mit dabei. Mit dem Verlinken hat leider nicht geklappt. Gruß vom Ammersee, Thomas | ||||
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