Rubrik | Taktik |
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Thema | Fragwürdiger Entwurf einer Stellungnahme der DGUV zum Einsatz von CO2 | 21 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Urmitz / RLP | 835669 |
Datum | 08.12.2017 15:58 MSG-Nr: [ 835669 ] | 4094 x gelesen |
Infos: | 08.12.17 Einsatz von CO2-Feuerlöscher in Räumen - Stellungnahme des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz (Stand: 30 .11.2017)
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Liest sich im ersten Moment ziemlich realitätsfern. Wenn man aber den Eigenschutz an die oberste Stelle setzt, und den Schutz von betrieblichen Gerätschaften weit dahinter platziert (wie die Unfallkassen das eben tun), dann macht die Empfehlung durchaus Sinn.
Damit ist der CO2-Feuerlöscher außerhalb von Feuerwehreinsätzen unter PA allerdings nicht mehr sinnvoll einsetzbar,daher werden sie perspektivisch wohl aus dem betrieblichen Brandschutz verschwinden. Ich fürchte,da werden in Zukunft wieder verstärkt Löschversuche mit weniger geeigneten Löschmitteln unternommen, die dann auch noch größere Folgeschäden an Geräten und Anlagen verursachen.
Und ob das für die Person,die sich im Raum aufhält,um einen Brand zu löschen,ungefährlicher ist,möchte ich doch bezweifeln.
Aber eventuell wird das ganze auch noch entschärft, hoffe ich jedenfalls.
Grüße vom Mittelrhein
Dirk
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| 08.12.2017 14:30 |
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Volk7er 7L., Erlangen |
| 08.12.2017 15:58 |
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Dirk7 S.7, Urmitz | |