Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832429 |
Datum | 02.08.2017 12:14 MSG-Nr: [ 832429 ] | 1379 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Technische Hilfeleistung
Geschrieben von Michael W.ich wüßte nicht, dass sich da was in letzter Zeit geändert hat. Da das in der FZV festgelegt ist, die bundesweit gilt, muss da auch nicht jedes Land sein eigenes Süppchen kochen. Was das Bayerische Innenministerium da schreibt, ist auch nur exakt das, was sowieso in der FZV festgelegt ist.
Das ist so nur bedingt richtig.
Das Schreiben bezieht sich auf die alte Rechtslage, nach der nur "Anhänger für Feuerlöschzwecke" von der Zulassungspflicht befreit waren. Das hat Bayern dann so ausgelegt, dass es für alle Anhänger der Feuerwehr gilt (Was im wesentlichen der heutigen Rechtslage entspricht; "Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr"). In anderen Bundesländern dagegen waren z. B. Anhänger für TH und normale Transport-Anhänger zulassungspflichtig!
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| 13.05.2016 09:33 |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee Zulassungsfreie Anhänger |
| 02.08.2017 01:38 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 02.08.2017 09:19 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 02.08.2017 12:14 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |