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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NRW: Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 829059 | ||
Datum | 07.04.2017 16:18 MSG-Nr: [ 829059 ] | 1646 x gelesen | ||
hallo, Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen vollständige Meldung Lobenswert. Das hilft z.B. den betroffenen Polizeibeamte. Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte. Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt. Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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