Hallo zusammen,
durch immer vermehrten Einsatz von Dashcam´s/GoPro Videos in Einsatzfahrzeugen zur Dokumentation der Einsatzfahrt oder ähnlichem, hat sich mir heute die Frage eröffnet wie der Einsatz einer solchen Dashcam im Privat-PKW von Feuerwehrdienstleistenden auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus, nach einer offiziellen Alarmierung, verhält?!
Obwohl wir als freiwillige Einsatzkräfte ein Sonderrecht auf der Anfahrt genießen, ist dies mit gebührender Vorsicht einzusetzen (wenn überhaupt), da uns ja bekanntlich die Verkehrsteilnehmer schlecht (Einsatz von nicht beleuchteten Dachaufsetzern) bis kaum als solcher erkennen und die Fahrt zu einer gefährlichen Strecke werden kann.
Nach dem Ansbacher Urteil vom 12. August 2014 hat das BayLDA wohl den Einsatz von Dashcam´s im öffentlichen Verkehrsraum untersagt, wogegen wieder viele gerichtliche Rechtssprechungen dem Kläger Recht stimmten, quasi ein Zwiespalt?
Mir stellt sich die Frage, wie sich der Einsatz der Dascam für Feuerwehrdienstleistende, regelt und ob diese eventuell NUR zur Aufzeichnung der Fahrt zum Feuerwehrhaus diese doch verwenden dürften?
Hat hier jemand eine Rechtssprechung oder Information für mich?!
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