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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 822775 | ||
Datum | 27.08.2016 22:37 MSG-Nr: [ 822775 ] | 6371 x gelesen | ||
Die Erwartungshaltung ist ganz klar höher geworden. Hier wird immer die Situation einzeln betrachtet. Wenn z.B. nix dringenderes anliegt und es möglich ist (Stichwort Pumpensumpf) dann Pumpen wir auch schon mal unter 5-10 cm ab. Die berühmten feuchten Böden +- 2 cm werden da auch schon mal freundlich in die Handhabung der Hauseigenen Mops und Lappen eingewiesen. Grade Gewerbefirmen sind da sehr anspruchsvoll ;-) Aber Keller leer pumpen nach Starkregen ist ja eine unserer Grundübungen. Ich glaube der Bevölkerung wäre es auch extrem schwer zu vermitteln warum wir das auf einmal nicht mehr tun. Bei Hochwasser gibt es da weniger "Probleme", da das i.d.R. Stammkunden sind, bei denen wir wissen die rufen die Feuerwehr nur wenn die eigenen Hausmittel nicht mehr ausreichen. Dies ist meine Meinung. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker C. [27.08.16 22:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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