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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Mobilfunknetze nach Terroranschlägen (Brüssel 22.3.2016) | 5 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 818473 | ||
Datum | 22.03.2016 12:16 MSG-Nr: [ 818473 ] | 3810 x gelesen | ||
Nach den beiden aktuellen Terroranschlägen von Brüssel sind lt. Pressemeldungen die Mobilfunknetze zusammengebrochen. Klar, das Gesprächsaufkommen/Absichten sind hoch bei den "Davongekommenen". Doch ein zusammengebrochenes Mobilfunknetz bedeutet auch, dass auf diesem Weg keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Das veranlasst mich zu einer Frage an die "Mobilfunknetzkundigen": Ist es technisch möglich in so einem Fall für die Privatnutzer die anrufbaren Nummern partiell zu sperren, so dass das Netz vor Überlastng bewahrt wird und damit Notrufnummern noch genutzt warden können? Würde so eine "Schaltung" auch Sinn machen? Könnte dann die Leitstelle trotzdem die Anrufer bei Bedarf zurückrufen (also für die Leitstelle eine volle Nutzungsmöglichkeit der Mobilfunknetze zur Einwahl)? Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker L. [22.03.16 12:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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