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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alt gegen Jung? -> Erneut tritt ein Kommandant zurück | 11 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816963 | ||
Datum | 09.02.2016 13:37 MSG-Nr: [ 816963 ] | 4807 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M. die Frage ist ob juristisch gesehen die Reden, Gespräche, Verlautbarungen usw. in einer Hauptversammlung als "nichtöffentlich gesprochene Wort" angesehen wird. Auch wenn es juristisch anders gesehen wird, so stellt dies doch einen erheblichen Vertrauensbruch dar. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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