Geschrieben von Stefan R. M.E. hat er den großen Vorteil, dass er den Dachaufsetzer - man mag darüber denken, wie man will - auf dem Dach hatte. Der sollte bei Ortskenntnis des Motoradfahrers (sofern er diese hatte) ein deutliches Indiz auf einen Abbiegevorgang gewesen sein. Ich glaube kaum dass ein Dachaufsetzer - wenn denn einer verwendet wurde - hier in die Bewertung mit einfließen würde. Diesen als "Vorteil" in einer solchen Situation zu beschreiben, finde ich völlig abwegig. Ansonsten hätte ich dazu zwei Überlegungen:
- Viele, die mit Dachaufsetzern fahren, fahren auch gerne mit Warnblinker - ist dieser Fall, Unfall beim Abbiegen, nicht gerade das Paradebeispiel dafür, dass das Mist ist?
- Wie lange dauerte das Aufsetzen des Dachaufsetzers, welcher Zeitgewinn wurde damit rausgefahren, und wäre der Wagen vielleicht nie mit dem Motorrad kollidiert, wenn er einfach normal ohne Aufsetzer gefahren wäre?
Hier einen Vorteil in einem evtl. vorhandenen Dachaufsetzer zu sehen - nein, beim besten Willen nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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