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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung | 74 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 793572 | ||
Datum | 11.08.2014 12:11 MSG-Nr: [ 793572 ] | 21163 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Sobald ich aber Gesetze oder Verordnungen breche, möchte ich, das das nachvollzogen werden kann. Es besteht ja auch noch das Problem, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges möglicherweise gar nicht berechtigt ist, die Sondersignalanlage zu nutzen, da der Zweck der Dienstfahrt (falles es nicht sogar eine "Schwarzfahrt" ist) die Anwendung von §35 (ja, ich weiß dass die SoSi-Anlage §38 ist und formal nicht mit §35 verknüpft ist) nicht rechtfertigt. Somit bestünde noch ein (geringes) "Restrisiko", dass der Fahrer sein "Vergehen" später leugnet. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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