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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung ![]() | 74 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 793625 | ||
Datum | 12.08.2014 01:28 MSG-Nr: [ 793625 ] | 20822 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Uwe S. Es besteht ja auch noch das Problem, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges möglicherweise gar nicht berechtigt ist, die Sondersignalanlage zu nutzen, da der Zweck der Dienstfahrt (falles es nicht sogar eine "Schwarzfahrt" ist) die Anwendung von §35 (ja, ich weiß dass die SoSi-Anlage §38 ist und formal nicht mit §35 verknüpft ist) nicht rechtfertigt. Somit bestünde noch ein (geringes) "Restrisiko", dass der Fahrer sein "Vergehen" später leugnet. Soll das jetzt ein wirklich, ehrlich ernstgemeinter Beitrag zur Diskussion sein ?!? Über weite Strecken ist der Thread ja wieder mal längst ins Absurde abgederiftet. Sollte dieser Beitrag tatsächlich ernstgemeint sein, stellt er insofern sicherlich eine Spitze dessen dar. So ganz richtig kann ich daher gar nicht glauben, was ich da lese. Bin irgendwie jetzt etwas ratlos. [Sollte es sich allerdings um bitteren Sarkasmus handeln, nehme ich alles zurück. Chapeau, hier hat Harald Schmidt wohl seinen Meister gefunden!] Gruß Daniel | ||||
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