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Bundesgrenzschutz umbenannt in Bundespolizei
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Strafgesetzbuch
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzfahrt der BF Eberswalde mit Behinderung74 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW793569
Datum11.08.2014 11:56      MSG-Nr: [ 793569 ]21246 x gelesen

Geschrieben von Michael S.letztendlich gibt es immer noch Leitstellen die wissen (sollten) welches Fahrzeug wann mit Signal fährt und so durchaus auch mal ne Route nachvollziehbar wird.

Das kannst knicken, denn Ihr seid nicht alleine:
Feuerwehr
Rettungsdienst
Polizei
ist ja noch einfach. Aber halt nicht alle. Dazu kommen dann noch:
Zoll
BGS
Justiz
Bundespolizei
Bereitschaftspolizei
Autobahnpolizei
Bundeswehr
alle HiOrgs
alle Krankentransportunternehmen
Verkehrsbetriebe
Ordnungsamt
Wachdienste (Zumindest in Leipzig gesehen)
und alle die, die ich vergessen habe. Auch vom Aussehen kann man nicht unbedingt schließen. Da gibt es Schwarze VOLVO der Feuerwehr genauso wie RTW der Polizei (welcher auch immer). Das sind dann mal die, an die man ran kommt. Da gibt es dann noch Polzeieinheiten, die sagen niemandem irgend etwas. Jeder von denen darf erst mal Anordnen, das ich Platz zu machen habe. Das mache ich gerne so wie es geht. Sobald ich aber Gesetze oder Verordnungen breche, möchte ich, das das nachvollzogen werden kann.

Geschrieben von Michael S.Ironie an: Da das aber häufig eh nicht klappt und es nie am Fahrer eines betreffenden Fahrzeugs liegt sondern immer ein anderer (Fahrlehrer, Beifahrer, unglaubliche und unwahre Geschichten) Schuld hat, darf der geneigte Fahrzeugführer selbstverständlich stehen bleiben. Fahren ist ja eh eine echte Zumutung heutzutage... Ironie aus.
Nun, wer keine Fehler macht der macht auch nix. Diese oben geschriebene Karte habe ich vieleicht ein oder zwei mal in 30 Jahren gezogen. Vieleicht genau so oft, wie ich durch dämliche Aktionen das Blaulicht blockiert habe. Passiert halt - machste nix dran.

Nur mal zur Erinnerung, was der Fahrer riskiert, wenn er über den Haltebalken fährt:
Geschrieben von http://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren (ohne Gefährdung, ohne Sachbeschädigung)
200 + 2 Punkte + 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

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