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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 023 | 26 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 788876 | ||
Datum | 22.05.2014 10:55 MSG-Nr: [ 788876 ] | 11939 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, zur Klarstellung wie die BGRCI Merkblätter T 021 und T 023 praxisgerecht für Feuerwehren zu interpretieren sind, gibt es nun einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage der BGRCI: "Daher kann bei Geräten für Notfalleinsätze im Bereich der BOS von den Vorgaben zu Sichtkontrolle und Anzeigetest wie folgt abgewichen werden: - Es ist vor der direkten Verwendung nur eine Sichtkontrolle und kein Anzeigetest durchzuführen. - Dafür muss nach der Verwendung (hierzu zählen Einsätze und Übungen) eine Funktionskontrolle gemäß T 021 bzw. T 023 durchgeführt werden. - Alle 4 Wochen sind Sichtkontrolle und Anzeigetest durchzuführen. ..." Grüße, Christian | ||||
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