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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 775356 | ||
Datum | 22.10.2013 14:30 MSG-Nr: [ 775356 ] | 36367 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Nicht die Gesamtbeladung aber eine umfangreiche Beladung zur "Technischen Hilfe" ohne den Zwang zu Schiebeleiter und Sprungretter, man will bzw. muss eben irgendwie das Material unterbringen Die Schiebeleiter hat beim LF 16-TS auch niemanden gestört und ein Sprungretter ist nicht zur Erfüllung der Norm vorgeschrieben. Wenn also keine entsprechenden Gebäude das sind, der Sprungretter auf der DL liegt o.ä. Dafür muss man dann eben auf Seilwinde, Schiebeleiter, Sprungretter, Haspeln, Seilwinde ist nicht Norm beim HLF20 Schiebeleiter, Sprungretter s.o. Haspel ist nur noch eine zulässig Was kostet eigentlich ein HLF20 mehr als ein HLF10? Sollte man daraus nicht eine HLF Norm machen? Gruß Ingo | ||||
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