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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beklebung mit Reflexmaterial | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 758593 | ||
Datum | 04.04.2013 07:38 MSG-Nr: [ 758593 ] | 17244 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Hans-Joachim Z. Ist ein solches Fahrzeug dann noch grenzüberschreitend verwendbar? nach meinem Verständnis: Wenn das Fahrzeug in einem Bundesland legal zugelassen ist, dürfte es im restlichen Bundesgebiet (und eigentlich auch im Ausland) keine Probleme geben. Allerdings gab es rein praktisch auch schonmal den Fall, dass ein Polizeibeamter meinte, die aus einem anderen Bundesland eingereisten Fw-Fahrzeuge müssten die Kennleuchten abdecken, weil sie ja in "seinem" Bundesland mangels Zuständigkeit keine "Sonderrechte" hätten. Aber das dürfte wohl hoffentlich ein verwirrter Einzelfall sein. Gruß, Henning | ||||
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